Pädagogische Aufsicht & ARCP
Beschwerden und das Formular R
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Einleitung / Intro
Beschwerden im NHS häufen sich. Als TPDs werden wir oft gefragt, ob eine Beschwerde auf einem Formular R detailliert aufgeführt werden sollte oder nicht. Diese Webseite erläutert einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie in eine Beschwerde involviert sind (auch als Dritter), und wo Sie diese in Ihrem ePortfolio dokumentieren sollten.
Warum es wichtig ist, über eine Beschwerde nachzudenken
Obwohl eine Beschwerde für die meisten von uns eine belastende Zeit ist, lässt sich durch eine angemessene Reflexion darüber in der Regel viel lernen. Es ist viel zu einfach (und oft falsch), automatisch jemand anderem oder gar dem Patienten die Schuld zuzuschieben. Tatsächlich ist ein schwerwiegendes Ereignis, bei dem etwas Großes schiefgegangen ist, meist das Ergebnis mehrerer kleinerer, gleichzeitig aufgetretener Fehler. Einige von Ihnen haben vielleicht schon einmal von … gehört. Analogie zum Schweizer Käse Das bedeutet, dass es in den meisten Lebensbereichen immer irgendwo Lücken gibt, aber die Dinge massiv schiefgehen, wenn diese Lücken am Ende übereinstimmen. Die Idee ist also, reflektieren um das Ereignis zu analysieren, um diese anderen "Lücken" zu identifizieren und zu verstehen, was wir daraus lernen können und welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass das negative Ereignis erneut auftritt.
Soll ich eine Beschwerde auf einem Formular R detailliert beschreiben?
Das Formular R ist für schwerwiegende Beschwerden gedacht – also für Angelegenheiten, die die Prüfung oder das Eingreifen der GMC/des Dekanats/der Krankenhausleitung erfordern. Informieren Sie in solchen Fällen immer Ihre/n klinische/n und pädagogische/n Betreuer/in. Ziehen Sie außerdem Ihre/n TPD-Berater/in hinzu. Zusätzlich zur detaillierten Beschreibung im Formular R ist ein Eintrag in Ihrem Reflexionsprotokoll erforderlich, der Hintergrundinformationen, Ihre Reflexionen und die gewonnenen Erkenntnisse enthält. Ihre/r Betreuer/in sollte eine Anmerkung der Lehrkraft verfassen und das entsprechende Kästchen im ESR und CSR ankreuzen, um das Vorliegen einer Beschwerde zu bestätigen. Die ARCP-Gremien prüfen hauptsächlich, (i) ob die Beschwerden beigelegt wurden, (ii) welche Auswirkungen der Vorfall auf Ihre Leistung im Hinblick auf die beruflichen Kompetenzen hat und (iii) ob Sie die Angelegenheit angemessen und sinnvoll reflektiert haben. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Namen oder Personen nennen müssen – die Angaben müssen anonym bleiben. Personen dürfen nicht identifizierbar sein.
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich der Dokumentation einer Beschwerde und der damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren TPD.
Wie man mit einer schwerwiegenden Beschwerde umgeht...
- Der Auszubildende sollte sowohl seinen klinischen als auch seinen Ausbildungsleiter informieren.
- Der/Die Praktikant/in sollte dazu einen reflektierenden Lernbericht verfassen, z. B. was er/sie daraus gelernt hat (Hinweis: Selbst wenn dem/der betreffenden Arzt/Ärztin kein schwerwiegendes Verschulden anzulasten ist, lassen sich aus solchen Ereignissen immer Erkenntnisse über sich selbst oder die Organisation gewinnen). Der Titel des Lernberichts sollte mit „Beschwerde: …“ beginnen, damit er später leicht identifiziert werden kann.
- Sowohl im CSR als auch im ESR gibt es ein Kästchen, in dem angegeben werden kann, ob dem/der Vorgesetzten Beschwerden bekannt sind. Die Vorgesetzten müssen dieses Kästchen ankreuzen. Sie sollten außerdem den Eintrag im Reflexionsprotokoll (Punkt 2) lesen und ihn im Freitextfeld mit einem Datum versehen. Sie sollten erwägen, ein oder zwei Kommentare dazu im Freitextfeld zu verfassen (sofern dies nicht bereits im Protokolleintrag selbst geschehen ist).
- Es könnte sich lohnen, einen Hinweis in die Anmerkungen für Lehrkräfte aufzunehmen (Duplizierung schadet nicht).
- Bitte halten Sie Ihr ePortfolio hinsichtlich des Bearbeitungsstands der Beschwerde auf dem Laufenden, bis diese geklärt ist.
- Wenn die Beschwerde auf eine höhere Ebene eskaliert, informieren Sie den TPD-Berater des Auszubildenden und prüfen Sie, ob sie auf dem Formular R angegeben werden muss.